Die konkrete Aufgaben- und Arbeitsgestaltung der KSB hat sich an den jeweiligen örtlichen oder regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu orientieren. Im Landkreis Schwäbisch Hall ist dies insbesondere:
Weiterhin nach den Richtlinien (Anlage 2 zu RL-BfS/KSB):
- die Bestandsaufnahme, Sammlung von Informationen, Beobachtung von Entwicklungen,
- die Initiierung, Koordinierung und Vernetzung der Maßnahmen und Aktivitäten zur Suchtprävention und Suchthilfe einschließlich der Hilfestellung bei Finanzierungsfragen,
- die Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit, Dokumentation
- sowie die Umsetzung des "Setting-Ansatzes" zur Prävention von Suchterkrankungen auf der Basis der "Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" in den Stadt- und Landkreisen von Baden-Württemberg. Eine Übersicht über die Präventionsangebote in den Settings im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es auf der Internetseite www.präventionsbausteine.de.