Landkreis Schwäbisch Hall

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Erhaltung bzw. Wiedereingliederung

Eine wichtiger Beitrag zur Rehabilitation suchtkranker Menschen ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. die Wiedereingliederung in Arbeit (Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX). Innerbetriebliche und außerbetriebliche Institutionen können hier beteiligt sein, z.B. Betriebliche Suchthilfe, Agentur für Arbeit, Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall, Beschäftigungs-/Qualifizierung-/Integrationsdienste.

Betriebliche Suchthilfe

Verschiedene Studien im In- und Ausland belegen, dass in allen Unternehmen damit gerechnet werden muss, dass ca. 5 bis 10 % aller Mitarbeiter/-innen Abhängigkeitsprobleme haben. Ausfallzeiten, sinkende Arbeitsleistung, schlechtes Arbeitsklima sowie Fehler und Unfälle sind die Folgen.

Beschäftigte abhängigkeitskranke Menschen weisen gegenüber Arbeitslosen eine wesentlich bessere Prognose auf. Betriebliche Maßnahmen zu allgemeinen Informationen, Aufklärung und Beratung und zur Intervention bei Gefährdeten und Abhängigen haben sich als sehr effektiv für den Betrieb und hilfreich für die Betroffenen erwiesen und machen sich deshalb langfristig für beide bezahlt.

Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfeangebote sind darum seit mehr als 20 Jahren in vielen Mittel- und Großbetrieben sowie in öffentlichen Verwaltungen Bestandteil der Personalpolitik. Die betriebliche Suchthilfe reicht dabei von ehrenamtlichen Ansprechpartnern/-innen bis zu professionellen Suchtberater/-innen, die intern oder extern arbeiten. Der innerbetrieblich geregelte Umgang mit suchtkranken Mitarbeiter/-innen sowie eine betriebsinterne Regelung des Umgangs mit Suchtmitteln mittels einer Betriebsvereinbarung hilft dabei, den Suchterkrankten möglichst frühzeitig Hilfe zukommen zu lassen und die innerbetrieblichen Ausfälle zu reduzieren. Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen sollen das Thema Sucht aus der Tabuzone bringen und ein frühes Ansprechen leichter machen.
Für kleine und mittelständische Betriebe ist eine enge Zusammenarbeit inner- und außerbetrieblicher Institutionen erforderlich. In der Geschäftsstelle des Suchthilfenetzes werden entsprechende Hilfen vermittelt.

Betriebliche Suchtkrankenhelfer

Betriebliche Suchtkrankenhelfer/innen bieten eine zusätzliche Unterstützung bei Fragen zur Suchtproblematik. Sie beraten Betroffene und Vorgesetzte und arbeiten an Suchtpräventionsprogrammen mit. Ihre schnelle Verfügbarkeit, die innerbetriebliche Kompetenz und eine direkte Unterstützung vor Ort sind ein Plus für Ihren Betrieb. Die Integration in regionale Hilfestrukturen und die Vor-Ort-Anbindung ermöglichen ein qualifiziertes und gleichzeitig flexibles und kostengünstiges Angebot. Betriebliche Suchtkrankenhelfer/-innen finden hier im geschlossenen Bereich ein Austauschforum.

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Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Suchthilfenetz des Landkreises


Geschäftsstelle
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall

Tel: 0791 755-7920
Fax: 0791 755-7925
suchthilfe-sha(@)lrasha.de