Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt mehrere Kriterien für Abhängigkeit an:
Wenn Sie selbst oder als Angehöriger eines oder mehrere der folgenden Anzeichen erkennen, liegt möglicherweise ein Suchtmittelmissbrauch vor. Sie sollten sich an die Beratungsstellen wenden.
Die Kontaktaufnahme zur Suchthilfe erfolgt bei betroffenen Menschen in der Regel dann, wenn der innere oder äußere Druck hinsichtlich der Folgen der Erkrankung so groß wird, dass Veränderungen unumgänglich sind. Beim Abhängigen muss die Bereitschaft zur Veränderung bestehen.
Ziel einer Behandlung ist es, den (abhängigkeits-) kranken Menschen zur aktiven Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu befähigen. Dazu gehören:
Landratsamt Schwäbisch Hall
Suchthilfenetz des Landkreises
Geschäftsstelle
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall
Tel: 0791 755-7920
Fax: 0791 755-7925
suchthilfe-sha(@)lrasha.de