Landkreis Schwäbisch Hall

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Möglichkeiten der Durchführung

In einzelnen Regionen gibt es sowohl für alkoholabhängige als auch für drogenabhängige Menschen ganztägige ambulante Therapieangebote. Voraussetzungen für das Angebot sind ein wissenschaftlich begründetes Therapiekonzept und ein interdisziplinär zusammengesetztes Team. Die Möglichkeit der Durchführung einer teilstationären Entwöhnungsbehandlung richtet sich u. a. nach dem Angebot in der Region, der Stabilität des betroffenen Menschen insbesondere in Bezug auf Abstinenzfähigkeit außerhalb der Therapiezeiten sowie dem sozialen Umfeld des betroffenen Menschen. Aufgrund der regionalen Einbindung der Einrichtung können hier - wie auch bei ambulanter Entwöhnung in Suchtberatungs- und Behandlungsstellen - aktuelle Problematiken aus dem sozialen Umfeld sowie Angehörige in den Therapieprozess mit einbezogen werden. Wegweiser des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zu den Einrichtungen der Suchthilfe.

Ambulante Therapieeinrichtungen

Eine ambulante Suchttherapie (ambulante medizinische Rehabilitation) kann in der Jugend-Sucht-Beratungsstelle und in der Psychosozialen Beratungsstelle durchgeführt werden.

Stationäre Therapieeinrichtungen

Stationäre Entwöhnungsbehandlungen werden in Fachkliniken, Langzeittherapien oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt. Eine anschließende Adaptionsphase kann vom Träger der stationären Entwöhnungsbehandlung oder von einem anderen Träger (auch ambulant) durchgeführt werden.

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Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Suchthilfenetz des Landkreises


Geschäftsstelle
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall

Tel: 0791 755-7920
Fax: 0791 755-7925
suchthilfe-sha(@)lrasha.de