Ziel der Kooperationspartner ist es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Aufgaben von Suchthilfe für die von Suchtproblemen betroffenen Menschen im Stadt-/ Landkreis ein dem Schweregrad und der Verlaufsgestalt ihrer jeweils individuellen Problematik und Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppen-spezifisches Beratungs- und Behandlungsangebot anzubieten. Lokale bzw. regionale Besonderheiten der Versorgungsstruktur werden dabei angemessen berücksichtigt.
Wesentliche Ziele der Kommunalen Suchthilfe im Landkreis sind:
- Entwicklung der kooperativen Mitwirkung aller an der Versorgung Suchtkranker Beteiligter,
- Weiterentwicklung niedrigschwelliger wohnortnaher Zugangsmöglichkeiten und das Angebot einer unmittelbaren Einleitung erforderlicher Hilfemaßnahmen,
- Angebot von Konsiliar- und Liaisondiensten und verbesserte Vernetzung mit dem System der medizinischen Primärversorgung,
- Sicherstellung der zeitnahen Auf- bzw. Übernahme von Hilfesuchenden,
- Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Verfügbarkeit ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Behandlungsmöglichkeiten und komplementärer Versorgungsstrukturen mit entsprechender Vernetzung,
- Vermeidung von Unterversorgung und nicht bedarfsgerechten Doppelstrukturen durch passgenaue Abstimmungsprozesse,
- Entwicklung eines gemeinsamen Qualitätsmanagements mit einheitlicher oder aufeinander abgestimmter Dokumentation und Konsens bzgl. der Erfolgskriterien,
- Einrichtung bzw. Weiterentwicklung interdisziplinärer Fallkonferenzen für Suchtkranke mit komplexem Hilfebedarf unter vereinbarter Moderation und mit verbindlichen Zielabsprachen (im Sinne eines Case Management),
- angemessene Berücksichtigung der Schnittstellen zur Suchtprävention.