Die Abhängigkeitserkrankung verläuft meist chronisch. Um dies zu verhindern muss Suchtmittelmissbrauch so früh wie möglich erkannt und effektiv behandelt werden. Zur Krankheitsbewältigung gehört die Entwicklung von Fähigkeiten, die eine abstinente Lebensführung (also ein Leben ohne das Suchtmittel) ermöglichen.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Prozess der Rehabilitation verläuft in Art, Dauer und Umfang sehr unterschiedlich. Eine Behandlung kann ambulant in der Jugend-Sucht-Beratungsstelle und in der Psychosozialen Beratungsstelle oder stationär in einer Fachklinik erfolgen. Die Klärung welche Hilfen möglich sind, welche Leistungen die Betroffenen erhalten können sowie die Vermittlung der Leistungen erfolgt über die beiden Beratungsstellen.
Ein Betroffener wird:
mit den Folgen von Suchtmittelkonsum/Suchtverhalten konfrontiert und nimmt Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle auf. Gemeinsam mit einem Suchttherapeuten wird die Problematik oder die Krankheitsgeschichte erfasst. Danach folgt eine Klärung und suchtspezifische Diagnostik. Je nach dem, welche Behandlung angezeigt ist, werden in den Beratungsstellen die erforderlichen Hilfen vermittelt.
Landratsamt Schwäbisch Hall
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