Landkreis Schwäbisch Hall

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Behandlung

Die Abhängigkeitserkrankung verläuft meist chronisch. Um dies zu verhindern muss Suchtmittelmissbrauch so früh wie möglich erkannt und effektiv behandelt werden. Zur Krankheitsbewältigung gehört die Entwicklung von Fähigkeiten, die eine abstinente Lebensführung (also ein Leben ohne das Suchtmittel) ermöglichen.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die Einsicht, dass Abhängigkeit eine Krankheit ist, die behandelt werden muss,
  • die emotionale Akzeptanz, abhängigkeitskrank zu sein
  • das Erkennen der Funktion des Suchtmittels/Suchtverhaltens und Aufbau der Motivation für eine Entwöhnungsbehandlung

Der Prozess der Rehabilitation verläuft in Art, Dauer und Umfang sehr unterschiedlich. Eine Behandlung kann ambulant in der Jugend-Sucht-Beratungsstelle und in der Psychosozialen Beratungsstelle oder stationär in einer Fachklinik erfolgen. Die Klärung welche Hilfen möglich sind, welche Leistungen die Betroffenen erhalten können sowie die Vermittlung der Leistungen erfolgt über die beiden Beratungsstellen.

Ein klassischer Verlauf könnte so aussehen

Ein Betroffener wird:

  •     durch sein persönliches Umfeld: Familie, Freunde, Schule, Kollegen
  •     durch Auflagen: Gericht, Jugendamt, Führerscheinstelle, Arbeitgeber etc.

mit den Folgen von Suchtmittelkonsum/Suchtverhalten konfrontiert und nimmt Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle auf. Gemeinsam mit einem Suchttherapeuten wird die Problematik oder die Krankheitsgeschichte erfasst. Danach folgt eine Klärung und suchtspezifische Diagnostik. Je nach dem, welche Behandlung angezeigt ist, werden in den Beratungsstellen die erforderlichen Hilfen vermittelt.

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Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Schwäbisch Hall
Suchthilfenetz des Landkreises


Geschäftsstelle
Am Säumarkt 2
74523 Schwäbisch Hall

Tel: 0791 755-7920
Fax: 0791 755-7925
suchthilfe-sha(@)lrasha.de