Menschen die infolge ihrer Suchterkrankung auch durch Schulden belastet sind, können sich an die Schuldnerberatung des Landkreises wenden.
- Die Schuldnerberatung unterstützt Sie darin, Ihre Schuldenprobleme selbst zu lösen (Hilfe zur Selbsthilfe).
- Die Schuldnerberatung strebt den Erhalt bzw. das Wiedererlangen Ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit an.
- Schuldnerberatung will erreichen, dass der Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sichergestellt ist.
- Die Schuldnerberatung will eine Entschuldung erreichen und unterstützt Sie, dies mit Ihren Gläubigern auszuhandeln.
Landratsamt
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791 755-7422
Fax: 0791755-97422
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