Landkreis Schwäbisch Hall

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Wege zur Hilfe

Das Hilfesystem für abhängigkeitsgefährdete und -kranke Menschen, sowie ihren Angehörigen besteht aus vielen Bausteinen. Welche Behandlungswege oder welche Kombinationen von Leistungen/Hilfeangeboten zum Erfolg führen, ist individuell sehr verschieden.

Für eine wirkungsvolle Behandlung (medizinische Rehabilitation) gibt es je nach Art der Heilbehandlung oder Behandlungsschwerpunkte einige wichtige Schritte zu beachten:

  • Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Versicherte der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung haben deshalb Anspruch auf eine ambulante, ganztägig-ambulante oder stationäre Behandlung.
  • Für die Einleitung einer Behandlung ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe an die Kosten-/Leistungsträger. Diesem ist zur Begründung der Notwendigkeit einer Behandlung der Sozialbericht (Suchtberatungsstellen) und der ärztliche Befundbericht (Hausarzt)
  • Die Beantragung einer Behandlung für Abhängigkeitserkrankungen erfolgt in der Regel mit den Betroffenen in einer Suchtberatungsstelle. Sozialberatungsdienste im Betrieb, in der Klinik, im Gesundheitsamt können Sie ebenfalls dabei unterstützen.

Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation

Besonderheiten können bei dieser allgemeinen Beschreibung nicht ausgeschlossen werden.

Die „Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Schwäbisch Hall“ bietet allgemeine Informationen an und ist bei Unklarheiten Lotse zu den verschiedenen Hilfen.

  • Der Kostenträger prüft, ob die beantragte Leistung bewilligt wird. Wird der Antrag bewilligt, wird in der Kostenzusage die Klinik und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt.
  • Nach Eingang der Kostenzusage informiert die Klinik den Betroffenen über den Behandlungsbeginn und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Eine zuvor notwendige Entgiftung muss rechzeitig eingeplant werden ("Adressen von Entgiftungseinrichtungen")