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Suchthilfe Schwäbisch Hall (Druckversion)

Behandlungswege

Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit erkennen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt mehrere Kriterien für Abhängigkeit an:

  • Kontrollverlust (man kann sein Verhalten nicht mehr steuern)
  • Dosissteigerung (man braucht immer mehr davon)
  • Wiederholungszwang (ein unbezwingbares Verlangen zur Einnahme und Beschaffung des Mittels)
  • Entzugserscheinungen (wenn man aufhören will)
  • Interesselosigkeit (für alles außer der Sucht)
  • Schädlichkeit (für den einzelnen und/oder die Gesellschaft)

Kontaktaufnahme

Wenn Sie selbst oder als Angehöriger eines oder mehrere der folgenden Anzeichen erkennen, liegt möglicherweise ein Suchtmittelmissbrauch vor. Sie sollten sich an die Beratungsstellen wenden.

  • Sie brauchen eine bestimmte Menge des Suchtmittels, um sich wohl zu fühlen oder mit Belastungen fertig zu werden.
  • Sie behaupten gegenüber anderen, weniger Suchtmittel zu konsumieren, als es tatsächlich der Fall ist und belügen sich auch selbst.
  • Sie fühlen sich außerstande, aus eigenem Antrieb mit dem Konsum aufzuhören.
  • Sie leiden körperlich und seelisch, sobald Ihnen das Suchtmittel ausgeht oder Sie freiwillig darauf verzichten.
  • Sie finden immer wieder neue Möglichkeiten, unbemerkt an das Suchtmittel heranzukommen.
  • Sie achten darauf, dass Sie immer einen Vorrat des Suchtmittels zur Verfügung haben.

Die Kontaktaufnahme zur Suchthilfe erfolgt bei betroffenen Menschen in der Regel dann, wenn der innere oder äußere Druck hinsichtlich der Folgen der Erkrankung so groß wird, dass Veränderungen unumgänglich sind. Beim Abhängigen muss die Bereitschaft zur Veränderung bestehen.

Konsum verringern / Abstinenz anstreben

Ziel einer Behandlung ist es, den (abhängigkeits-) kranken Menschen zur aktiven Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu befähigen. Dazu gehören:

  • Erreichen und Erhaltung von Abstinenz
  • Behebung oder Ausgleich von körperlichen und seelischen Störungen
  • Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
  • Wiedereingliederung in das Leben in der Gemeinschaft
  • Befähigung zu einer selbständiger Lebensführung und Verhinderung von Rückfällen
http://www.suchthilfe-landkreis-sha.de//de/beratung-behandlung/behandlungswege