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Suchthilfe Schwäbisch Hall (Druckversion)

Aufgaben

Aufgabenbereiche der Kommunalen Suchtbeauftragten

Die konkrete Aufgaben- und Arbeitsgestaltung der KSB hat sich an den jeweiligen örtlichen oder regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu orientieren. Im Landkreis Schwäbisch Hall ist dies insbesondere:

Weiterhin nach den Richtlinien (Anlage 2 zu RL-BfS/KSB):

  • die Bestandsaufnahme, Sammlung von Informationen, Beobachtung von Entwicklungen,
  • die Initiierung, Koordinierung und Vernetzung der Maßnahmen und Aktivitäten zur Suchtprävention und Suchthilfe einschließlich der Hilfestellung bei Finanzierungsfragen,
  • die Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit, Dokumentation
  • sowie die Umsetzung des "Setting-Ansatzes" zur Prävention von Suchterkrankungen auf der Basis der "Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" in den Stadt- und Landkreisen von Baden-Württemberg. Eine Übersicht über die Präventionsangebote in den Settings im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es auf der Internetseite www.präventionsbausteine.de.
http://www.suchthilfe-landkreis-sha.de//de/ueber-uns/kommunaler-suchtbeauftragter/aufgaben