Landkreis Schwäbisch Hall

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Ambulante Therapie, Nachsorge, Substitutionsbegleitung

Ambulante Therapie

Wir bieten suchtkranken Menschen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine ambulante Therapie an. Sie ist von Renten- und Krankenversicherungen anerkannt. Eine ambulante Therapie im Sinne von „Therapie statt Strafe“ nach Auflagen der Justiz ist allerdings nicht möglich.

Grundsätzlich können ambulante Therapien bei allen stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt werden; erfahrungsgemäß sind Abhängigkeiten von harten Drogen wie Heroin oder Kokain jedoch ambulant meist nicht erfolgreich zu behandeln.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung einer ambulanten Suchttherapie ist das Vorhandensein einer Tagesstruktur; dies kann ein Schulplatz, eine feste Arbeitsstelle oder eine andere berufliche Maßnahme sein.
Interessenten durchlaufen in der Regel eine ca. 2- monatige Vorbereitungsphase, in der sowohl die Abstinenzfähigkeit als auch die Bereitschaft zu dieser Maßnahme überprüft wird.
Allein das Therapeutische Team der Jugend-Sucht-Beratungsstelle entscheidet,  ob die ambulante Therapie sinnvoll scheint und ob dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Rentenversicherung gestellt wird.
Die eigentliche Therapiemaßnahme dauert zwischen 6 und 18 Monaten; sie besteht aus 1 – 2 Gruppen- oder Einzelterminen pro Woche, die in unserer Beratungsstelle stattfinden. Parallel dazu finden in unregelmäßigen Abständen Abstinenzkontrollen statt. Die Therapiemaßnahme ist umrahmt von Untersuchungsterminen bei unserem Arzt.
In Einzelfällen wird von stationären Suchtkliniken anstelle einer unten beschriebenen Nachsorgemaßnahme eine Ambulante Suchttherapie empfohlen. In diesen Fällen stimmen wir mit der Klinik die Inhalte und die weitere Vorgehensweise ab.

 

Ambulante Nachsorge

Nach einer stationären Therapie übernehmen wir die Betreuung gemäß der Nachsorgevereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung.

Es ist nicht immer einfach, die in einer stationären Suchttherapie erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den persönlichen Alltag umzusetzen, ohne erneut rückfällig zu werden. Aus diesem Grund empfiehlt der Kostenträger in der Regel  eine ambulante Nachsorgemaßnahme.
Unsere Jugend-Sucht-Beratungsstelle bietet ambulante Nachsorgemaßnahmen in Form von Gruppenterminen, Einzelsitzungen und einer ergänzenden Vorstellung bei unserem Arzt an. Darüber hinaus finden in bestimmten Zeitabständen auch gesellige oder erlebnispädagogische Freizeitaktivitäten statt.

 

Substitutionsbegleitung

In enger Abstimmung mit dem Arzt übernehmen wir die psychosoziale Betreuung von opiatabhängigen Menschen nach den Vorgaben der Substitutionsrichtlinien.

Weitere Informationen unter Tel. 0791-755 7920 oder Email jugend-sucht-beratung(@)LRASHA.de